Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. In der Erfüllung eines Auftrages in Kenntnis abweichender anderer Bedingungen liegt keine Bestätigung der Geltung dieser abweichenden anderen Bedingungen.
1.2 Die Ausführung von Aufträgen erfolgt entsprechend unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Dies gilt auch für Sonderanfertigungen. Zeichnungen, Maße und Gewichte, die in den Preislisten enthalten sind, stellen branchenübliche Annäherungswerte dar.
1.3 Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
2. Preise
2.1 Es gelten die am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Verkaufspreise und Konditionen. Bei einer Lieferung von mehr als 4 Monaten nach Vertragsabschluss gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise und Konditionen.
2.2 Die am Tage der Lieferung geltenden Umsatzsteuer tritt zum vereinbarten Preis hinzu.
2.3 Die Preise gelten ab Werks- oder Vertreterlager einschließlich Verpackung, sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen wurden.
3. Lieferung
3.1 Bei einem Auftragswert über Euro 500,- netto liefern wir frachtfrei innerhalb Deutschland oder frei deutsche Grenze. Für Aufträge unter Euro 75,- berechnen wir eine Kostenpauschale von Euro 15,- (Versand, Verpackung und Bearbeitungszuschlag).
3.2 Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers ab Werks- oder Vertreterlager. Die Wahl des Versandwegs und der Beförderungsmittel erfolgt nach unserem Ermessen. Auf Verlangen des Käufers wird die Sendung auf seine Kosten versichert.
3.3 Lieferfristen oder Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, gelten unter der Voraussetzung störungsfreier Produktion und ausreichender Versorgung mit Roh- und Hilfsstoffen. Eine Überschreitung berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag nur unter der Voraussetzung, dass er zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
3.4 Werden wir durch Störungen im Betriebsablauf bei uns oder unseren Lieferanten, die bei zumutbarer Sorgfalt nicht abzuwenden waren, oder durch Arbeitskämpfe oder höhere Gewalt an der Lieferung gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, so entfällt unsere Lieferpflicht, ohne dass wir dadurch zum Ersatz von Schäden verpflichtet sind.
3.5 Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn in der finanziellen Lage des Käufers bis zum Liefertage eine Verschlechterung eingetreten ist, die eine fristgerechte oder vollständige Erfüllung seiner Zahlungspflicht nach den uns zur Kenntnis gelangten Umständen nicht erwarten lässt.
3.6 Konstruktions- und Formänderungen seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich
geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
3.7 Bei Sonderanfertigungen nach Muster oder Zeichnung sind Mindestbestellmengen erforderlich. Eine Mehr- oder Minderlieferung von 15% behalten wir uns vor. Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen.
4. Mängelrügen und Beanstandungen
4.1 Die Geltendmachung sämtlicher Mängelansprüche des Käufers setzt die Einhaltung der Prüfungs- und Rügepflichten des § 377 HGB voraus. Dies gilt auch bei einem Rückgriff des Käufers nach §§ 478, 479 BGB.
4.2 Eine Mängelrüge bei äußerlich feststellbaren Mängeln ist nur rechtzeitig, wenn sie innerhalb zehn Tagen nach Ablieferung unserer Sendung beim
Käufer bei uns ein geht. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung gerügt werden, Funktionsmängel müssen unverzüglich nach Ingebrauchnahme der Geräte gemeldet werden.
5. Rechte des Käufers bei Mängeln
Für Sachmängel (die bei Gefahrübergang vorliegen müssen, um die Haftung auszulösen) haften wir wie folgt:
5.1 Wir leisten Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache, es sei denn, die Beseitigung des Mangels sei für den Käufer unbedingt erforderlich und für uns mit zumutbaren Kosten zu erbringen. Zur Nacherfüllung ist uns eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird uns diese Möglichkeit verweigert, sind wir insoweit von der Nacherfüllung und weiteren Mängelansprüchen befreit.
5.2 Erfolgt in der gesetzten Frist keine Nacherfüllung, ist der Käufer berechtigt, bei erheblichen Mängeln Schadensersatz statt der Leistung und/oder Rücktritt sowie auch bei unerheblichen Mängeln anstelle des Rücktritts Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Einer Fristsetzung nach Ziffer 5.1 bedarf es nur dann nicht, wenn wir die Nacherfüllung endgültig verweigert haben, wenn mindestens drei Versuche der Nacherfüllung fehlgeschlagen sind oder wenn bei nicht vertragsgemäßer Lieferung zu einem bestimmten Termin von uns ein Liefertermin schriftlich bestätigt wurde und dieser war uns bekannt, dass der Käufer bei nicht rechtzeitiger vertragsgemäßer Lieferung an der Nacherfüllung kein Interesse hat. Der Käufer kann allerdings Schadensersatz statt der Leistung wegen eines Sachmangels nur verlangen, wenn wir den Sachmangel infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes zu vertreten haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit infolge der Mangelhaftigkeit des gelieferten Produktes.
5.3 Die Nacherfüllung und die sonstigen Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie auf unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer zurückzuführen sind.
5.4 Bei Mängelrügen darf der Käufer Zahlungen nur in einem Umfang zurückhalten, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht.
5.5 Die Mängelansprüche des Käufers verjähren in einem Jahr ab Ablieferung an ihn. Dies gilt nicht für Rückgriffsansprüche des Käufers nach §§ 478, 479 BGB.
5.6 Aus einer von uns abgegebenen Garantie haften wir nur, wenn die Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie von uns schriftich und unter Verwendung des Begriffs „Garantie" abgegeben worden ist.
6. Rücknahme der Ware
Ware wird nur nach Erteilung eines schriftlichen Einverständnisses der Verkaufsleitung zurückgenommen. Die Rückware muss in einem wiederverkäuflichen Zustand sein und dem aktuellen technischen Stand entsprechen. Rückwaren-Gutschrift wird zu Originalpreisen abzüglich 15% für Bearbeitungsund Transportkosten erstellt. Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen.
7. Zahlungen
7.1 Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder in 30 Tagen netto. Es wird kein höheres Skonto gewährt.
7.2 Bei Überschreitung des Zahlungszieles bleibt die Berechnung von Verzugszinsen vorbehalten.
7.3 Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet.
7.4 Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.
7.5 Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können.
7.6 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechts durch den Käufer ist nur mit ausdrücklich unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Dies gilt mit der Maßgabe, dass bei jedem im Verlaufe der Geschäftsverbindung eintretenden Kontoausgleich der Eigentumsvorbehalt endgültig erlischt und dass wir nach eigener Wahl auf Verlangen des Käufers unsere Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert unsere offenen Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. In jedem Fall bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Zahlung des sie betreffenden Kaufpreises unser Eigentum.
8.2 Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Der Käufer tritt sämtliche Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware erwachsen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Abtretung seinen Kunden bekannt zu geben und uns beim Einzug der Forderungen zu unterstützen.
8.3 Verlust, Beschädigung, Pfändung oder sonstige Eingriffe Dritter hinsichtlich der Vorbehaltsware oder Pfändung der abgetretenen Forderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Sofern wir die Vorbehaltsware wegen der Gefahr der Beschädigung oder sonst unsachgemäßen Behandlung zurücknehmen, liegt hierin kein Rücktritt vom Vertrag. Aus der Geltendmachung unserer Ansprüche entstandenen Kosten sind vom Käufer zu erstatten.
8.4 In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts wegen Zahlungsverzugs liegt ein Rücktritt vom Vertrag, sofern wir nichts anderes ausdrücklich erklären.
9. Unmöglichkeit
Wird uns die uns obliegende Leistung aus einem von uns zu vertretenden Umstand unmöglich, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Käufers auf 10% des Wertes des jenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweck dienlichen Betrieb genommen werden kann. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder einer groben Fahrlässigkeit von uns zwingend gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
10.Haftung
Soweit in diesen Bedingungen nicht anders vorgesehen, sind Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus §§ 280, 282, 283, 284 286 und 311 BGB ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, die Übernahme einer Garantie oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ist nur bei Verschulden unsererseits möglich.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Sofern in diesen Bedingungen eine Haftung für Verschulden, sei es auf Schadensersatz, sei es auf Rücktritt, nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Verkäufers vorgesehen wird, ist hiermit keine Umkehr der Beweislast zum Nachteil des Käufers verbunden.
11.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unserer Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
11.3 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist Besigheim. Der Gerichtsstand ist, sofern der Käufer Vollkaufmann ist, nach unserer Wahl am Sitz des Käufers oder bei dem für den Sitz der Gesellschaft zuständigen Gericht gegeben.
11.4 Für unsere Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht.
Ausgabe Januar 2008




















